Beglaubigte Übersetzung von Diplomen und Notenspiegeln

Wir bereiten Ihre Bildungsdokumente für ein Studium, eine Berufsanerkennung oder eine Arbeitsaufnahme im Ausland vor – einschließlich Bestätigung durch das NACID, Apostille oder Legalisierung sowie beglaubigter Übersetzung entsprechend den Anforderungen des jeweiligen Ziellandes.

Ob für eine Universität, einen Arbeitgeber oder die Anerkennung einer Berufsqualifikation im Ausland – in den meisten Fällen werden beglaubigte und ordnungsgemäß legalisierte Bildungsdokumente verlangt.

Seit 2004 unterstützt Maxima Life in Varna Privatpersonen bei der Vorbereitung ihrer Bildungsunterlagen für die Verwendung im Ausland. Wir übernehmen den gesamten Ablauf und informieren Sie bereits vor Beginn darüber, welche Anforderungen für Ihr Zielland gelten.

Welche Bildungsdokumente bearbeiten wir?

Wir übersetzen und legalisieren unter anderem:

  • Abiturzeugnisse
  • Hochschuldiplome (Bachelor, Master und weitere Abschlüsse)
  • Diploma Supplements
  • Notenspiegel und Studiennachweise
  • Schul- und Studienbescheinigungen
  • Zeugnisse über berufliche Qualifikationen
  • Weitere Bildungs- und Ausbildungsnachweise

Wie läuft die Legalisierung eines Bildungsdokuments ab?

Für bulgarische Bildungsdokumente, die im Ausland verwendet werden sollen, erfolgt das Verfahren in der Regel in folgenden Schritten:

  1. Bestätigung durch das NACID (Nationales Zentrum für Information und Dokumentation beim bulgarischen Ministerium für Bildung und Wissenschaft).
  2. Apostille oder – bei Staaten außerhalb des Haager Übereinkommens – konsularische Legalisierung.
  3. Beglaubigte Übersetzung in die Sprache des Ziellandes.
  4. Falls erforderlich, weitere Beglaubigungen entsprechend den Anforderungen der zuständigen Behörden.

Die Reihenfolge kann je nach Zielland unterschiedlich sein. In manchen Fällen erfolgt die Übersetzung vor der Apostille, in anderen erst danach. Gerade bei Bildungsdokumenten ist die korrekte Reihenfolge entscheidend.

Deshalb prüfen wir Ihren Fall individuell und beraten Sie kostenlos, bevor wir mit der Bearbeitung beginnen.

Für welche Länder?

Für Staaten, die dem Haager Übereinkommen von 1961 angehören – darunter die meisten EU-Länder, die USA und das Vereinigte Königreich – genügt in der Regel eine Apostille.

Für Länder außerhalb dieses Übereinkommens ist meist eine konsularische Legalisierung erforderlich.

Welche Anforderungen für Ihr Zielland gelten, prüfen wir für Sie individuell.

Hinweis für Deutschland: Die Anerkennung eines Abschlusses ist ein separates Verwaltungsverfahren und erfolgt unabhängig von der Übersetzung oder Legalisierung Ihrer Dokumente.

Bearbeitungszeit und Preise

Bearbeitungszeit und Kosten hängen von mehreren Faktoren ab:

  • Art des Dokuments
  • Sprache
  • Zielland
  • Erforderliche Beglaubigungen

Da jede Behörde eigene Bearbeitungszeiten und Gebühren hat, erstellen wir für jeden Auftrag ein individuelles und kostenloses Angebot.

Senden Sie uns einfach Ihr Dokument und teilen Sie uns mit, in welchem Land es verwendet werden soll. Anschließend informieren wir Sie über Preis und Bearbeitungszeit.

Häufig gestellte Fragen

Wird das Original benötigt?

Für eine Apostille oder Legalisierung wird in den meisten Fällen das Original oder eine notariell beglaubigte Kopie benötigt. Welche Unterlagen erforderlich sind, hängt vom Dokument und vom Zielland ab. Wir beraten Sie hierzu gerne kostenlos.

Was ist das NACID?

Das Nationale Zentrum für Information und Dokumentation (NACID) ist eine Einrichtung des bulgarischen Ministeriums für Bildung und Wissenschaft. Für viele bulgarische Bildungsdokumente ist eine Bestätigung durch das NACID erforderlich, bevor eine Apostille oder Legalisierung erfolgen kann.

Wie lange dauert die Bearbeitung?

Die Bearbeitungszeit richtet sich nach dem Dokument, der Sprache und den beteiligten Behörden. Je nach Fall bieten wir einen Standard- oder Expressservice an.

Wird meine Übersetzung im Ausland anerkannt?

Unsere beglaubigten Übersetzungen werden entsprechend den Anforderungen des jeweiligen Ziellandes vorbereitet. Die Anerkennung Ihres Abschlusses selbst erfolgt jedoch durch die zuständige Behörde, Universität oder Berufskammer im jeweiligen Land und ist ein eigenständiges Verfahren.

Benötigen Sie eine Übersetzung und Legalisierung Ihres Diploms?

Beschreiben Sie uns das Dokument und das Land, in dem Sie es verwenden möchten – wir nennen Ihnen Frist und Preis.

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oder rufen Sie an: 052 633 632 · 0879 633 632