Personenstandsurkunden, die für die Verwendung im Ausland oder in Bulgarien bereit sind. Wir übernehmen die Apostille und die beglaubigte Übersetzung durch einen vereidigten Übersetzer, damit Sie nicht selbst von Behörde zu Behörde laufen müssen.
Eine Geburts- oder Heiratsurkunde liegt selten einfach nur in der Schublade. Man braucht sie genau dann, wenn eine Behörde im Ausland – oder eine bulgarische Behörde für ein Dokument aus dem Ausland – sie offiziell sehen möchte: bei einer Eheschließung im Ausland, der Anerkennung einer Ehe, einem Antrag auf Einbürgerung, der Beantragung von Kindergeld oder bei einer Erbschaft. Bei Maxima Life in Warna bearbeiten wir solche Personenstandsurkunden seit 2004 und übernehmen den Papierkram für Sie.
Für eine Reihe von EU-Staaten benötigen Sie weder eine Übersetzung noch eine Apostille. Es genügt der mehrsprachige Auszug aus der Personenstandsurkunde, den die Gemeinde nach dem Wiener Übereinkommen (CIEC) ausstellt – die ausländischen Behörden akzeptieren ihn unmittelbar in ihrer eigenen Sprache. Das gilt jedoch nicht überall. Sagen Sie uns, in welchem Land Sie das Dokument verwenden möchten, und wir beurteilen, ob der Auszug ausreicht oder ob eine Übersetzung mit Apostille sicherer ist.
Wenn doch eine Legalisierung erforderlich ist, sieht der Ablauf bei bulgarischen Personenstandsurkunden in der Regel so aus: Auf der Urkunde wird von der zuständigen Bezirksverwaltung eine Apostille angebracht, und anschließend erstellen wir die beglaubigte Übersetzung durch einen vereidigten Übersetzer in die Sprache des Ziellandes.
Was genau verlangt wird, hängt vom Dokument und vom Land ab – mancherorts ist auch eine zusätzliche Beglaubigung erforderlich. Deshalb beraten wir Sie kostenlos, bevor wir beginnen. Die Einzelheiten zum Verfahren selbst haben wir auf der Seite zur Legalisierung und Apostille beschrieben, und die Übersetzungen werden von vereidigten Übersetzern angefertigt.
Bearbeitungszeit und Preis hängen vom Dokument, der Sprache und davon ab, ob eine Apostille angebracht wird. Beschreiben Sie uns, was Sie haben und wohin Sie es schicken möchten – wir senden Ihnen ein konkretes Angebot zurück, keine allgemeinen Floskeln. Orientierungspreise finden Sie auch auf der Seite mit den Preisen.
Für eine Reihe von EU-Staaten wird der mehrsprachige Auszug nach dem Wiener Übereinkommen (CIEC) ohne Übersetzung und ohne Apostille anerkannt. Für andere Länder ist eine Übersetzung dennoch erforderlich. Sagen Sie uns, in welchem Land Sie das Dokument verwenden möchten, und wir beraten Sie, ob dies für Ihren Fall gilt.
Die Apostille auf Personenstandsurkunden, die von bulgarischen Gemeinden ausgestellt werden, wird von der zuständigen Bezirksverwaltung angebracht. Anschließend erstellen wir die beglaubigte Übersetzung durch einen vereidigten Übersetzer.
Für die Anbringung einer Apostille ist in der Regel eine neue Originalurkunde erforderlich, die von der Gemeinde ausgestellt wird. Die genaue Anforderung hängt vom Dokument und vom Zielland ab – wir beraten Sie kostenlos, bevor wir beginnen.
Beschreiben Sie uns das Dokument und das Land, in dem Sie es verwenden möchten – wir nennen Ihnen Bearbeitungszeit und Preis.
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