Beglaubigte Übersetzung von Geburts- und Heiratsurkunden

Wir bereiten Ihre Personenstandsurkunden für die Verwendung im Ausland oder in Bulgarien vor. Maxima Life in Varna übernimmt die Apostille oder Legalisierung sowie die beglaubigte Übersetzung – schnell, zuverlässig und aus einer Hand.

Geburts- und Heiratsurkunden werden häufig für behördliche Verfahren im In- und Ausland benötigt – beispielsweise für eine Eheschließung, eine Einbürgerung, die Anerkennung einer Ehe, die Beantragung von Kindergeld oder im Rahmen eines Erbverfahrens.

Seit 2004 unterstützt Maxima Life in Varna Privatpersonen bei der Vorbereitung ihrer Personenstandsurkunden für die internationale Verwendung.

Welche Dokumente bearbeiten wir?

Wir übernehmen unter anderem:

  • Geburtsurkunden
  • Heiratsurkunden
  • Familienstandsbescheinigungen
  • Erbscheine
  • Verwandtschaftsbescheinigungen
  • Weitere von Gemeinden ausgestellte Personenstandsurkunden

Mehrsprachige Urkunden

Für bestimmte europäische Staaten kann eine mehrsprachige Personenstandsurkunde nach dem CIEC-Übereinkommen ausreichen. In diesen Fällen sind häufig weder eine Übersetzung noch eine Apostille erforderlich.

Ob dies für Ihr Zielland gilt, prüfen wir gerne kostenlos. Falls erforderlich, übernehmen wir selbstverständlich auch die Apostille oder Legalisierung sowie die beglaubigte Übersetzung.

Apostille und Legalisierung

Ist eine Apostille oder Legalisierung erforderlich, umfasst das Verfahren bei bulgarischen Personenstandsurkunden in der Regel folgende Schritte:

  1. Ausstellung einer aktuellen Urkunde durch die zuständige Gemeinde.
  2. Apostille durch die zuständige Bezirksverwaltung oder – je nach Zielland – konsularische Legalisierung.
  3. Beglaubigte Übersetzung in die Sprache des Ziellandes.
  4. Gegebenenfalls weitere Beglaubigungen entsprechend den Anforderungen der zuständigen Behörden.

Welche Schritte erforderlich sind, richtet sich nach dem Dokument und dem Zielland. Deshalb beraten wir Sie kostenlos, bevor wir mit der Bearbeitung beginnen.

Wann werden diese Dokumente benötigt?

Personenstandsurkunden werden häufig verlangt für:

  • Eheschließung im Ausland
  • Anerkennung einer im Ausland geschlossenen Ehe oder Geburt
  • Einbürgerungsverfahren
  • Aufenthaltsgenehmigungen
  • Kindergeld und andere Sozialleistungen
  • Erbschaftsangelegenheiten
  • Weitere behördliche Verfahren

Bearbeitungszeit und Preise

Bearbeitungszeit und Kosten hängen von der Art des Dokuments, der Sprache sowie den erforderlichen Beglaubigungen ab. Teilen Sie uns einfach mit, in welchem Land Ihre Urkunde verwendet werden soll. Wir erstellen Ihnen kostenlos ein individuelles Angebot mit Preis und Bearbeitungszeit.

Häufig gestellte Fragen

Benötige ich eine Übersetzung, wenn ich eine mehrsprachige Urkunde habe?

Für einige Staaten genügt eine mehrsprachige Personenstandsurkunde nach dem CIEC-Übereinkommen. Ob dies für Ihr Zielland ausreicht oder zusätzlich eine Apostille oder Übersetzung erforderlich ist, prüfen wir gerne kostenlos.

Wer erteilt die Apostille?

Für bulgarische Personenstandsurkunden wird die Apostille in der Regel von der zuständigen Bezirksverwaltung erteilt. Anschließend übernehmen wir die beglaubigte Übersetzung sowie alle weiteren erforderlichen Schritte.

Wird das Original benötigt?

Für die Apostille wird in den meisten Fällen eine aktuelle Originalurkunde benötigt, die von der zuständigen Gemeinde ausgestellt wurde. Welche Unterlagen im Einzelfall erforderlich sind, hängt vom Dokument und vom Zielland ab. Wir beraten Sie hierzu selbstverständlich kostenlos.

Benötigen Sie eine Übersetzung oder Legalisierung einer Urkunde?

Beschreiben Sie uns das Dokument und das Land, in dem Sie es verwenden möchten – wir nennen Ihnen Bearbeitungszeit und Preis.

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oder rufen Sie uns an: 052 633 632 · 0879 633 632