Wir übernehmen die Beglaubigungen bei den Behörden und die beglaubigte Übersetzung durch vereidigte Übersetzer, damit Sie Ihre Dokumente im Ausland oder in Bulgarien rechtsgültig verwenden können.
Maxima Life befasst sich seit 2004 in Warna mit der Legalisierung und Apostille von Dokumenten. Das Verfahren verwirrt viele Menschen: Das Diplom läuft über das NACID, die Geburtsurkunde über die Bezirksverwaltung und das Führungszeugnis über das Justizministerium. Ein einziger fehlender Stempel schickt den gesamten Vorgang zurück. Deshalb übernehmen wir Ihren Fall und sagen Ihnen vorab genau, was benötigt wird, bevor Sie sich an die Schalter begeben.
Die Apostille ist eine vereinfachte Beglaubigung nach dem Haager Übereinkommen von 1961. Die Vertragsstaaten dieses Übereinkommens erkennen das Dokument allein mit diesem Stempel an, ohne zusätzliche Beglaubigung durch eine Botschaft. Das deckt einen Großteil Europas und zahlreiche Staaten darüber hinaus ab.
Die vollständige (konsularische) Legalisierung wird für Staaten durchgeführt, die nicht Vertragspartei des Übereinkommens sind. Dort durchläuft das Dokument die zuständigen Ministerien sowie die Botschaft des Ziellandes – mehr Schritte und in der Regel eine längere Bearbeitungszeit.
Für bulgarische Dokumente, die im Ausland verwendet werden sollen, sind dies die üblichen Schritte:
Bei ausländischen Dokumenten, die in Bulgarien verwendet werden sollen, ist die Reihenfolge umgekehrt: Das Dokument wird zunächst im Ausstellungsstaat mit einer Apostille versehen, und bei uns erfolgen anschließend die beglaubigte Übersetzung und die Beglaubigung.
Welche Schritte genau erforderlich sind, hängt vom Dokument und vom jeweiligen Staat ab. Deshalb beraten wir Sie kostenlos, bevor wir beginnen, und führen die Kommunikation mit den Behörden für Sie.
Die Apostille ist eine vereinfachte Beglaubigung nach dem Haager Übereinkommen und genügt für dessen Vertragsstaaten. Ist ein Staat nicht Vertragspartei des Übereinkommens, wird die vollständige (konsularische) Legalisierung über die Ministerien und die Botschaft durchgeführt.
Für die Apostille und die Legalisierung wird in der Regel das Original oder eine notariell beglaubigte Kopie benötigt. Die Anforderung hängt vom Dokument ab – wir beraten Sie kostenlos, bevor wir beginnen.
Die Dauer hängt von der Art des Dokuments und der Behörde ab. Wir bieten einen Standard- und einen Expressservice an – kontaktieren Sie uns für eine genaue Frist und ein Angebot.
In den meisten Fällen ja. Sie bringen das Dokument, wir übernehmen die Beglaubigungen, die Apostille und die Übersetzung und übergeben Ihnen den fertigen Vorgang.
Beschreiben Sie uns das Dokument und das Land, in dem Sie es verwenden möchten – wir nennen Ihnen Frist und Preis.
Kostenloses Angebot anfordernoder rufen Sie an: 052 633 632 · 0879 633 632